Spenden für Flüchtlinge
von: Garve-Liebig ()
Datum: 01.10.2015
Ich habe gerade das Schreiben des BMF zu Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge vom 22.9. gelesen. Unter zwei heißt es "Es ist unschädlich für die Steuerbegünstigung ..., wenn sie Mittel, die sie im Rahmen einer Sonderaktion für die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung für den angegebenen Zweck verwendet." Ein Absatz weiter: " Es reicht aus, wenn die Spenden .. an eine steuerbegünstigte Körperschaft ...zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge weitergeleitet werden."
Unser Fall: Ein gemeinnütziger Verein wird von einer Gruppe, die sich ohne Vereinsstruktur in der Flüchtlingshilfe engagiert, gebeten, Spenden entgegen zu nehmen. Die Gruppe würde sie dann direkt in der Flüchtlingshilfe verwenden (und auch abrechnen können), der Verein soll die Spendenquittungen austellen.
Ist das durch diese Neuregelung gedeckt.
Danke, Christine Garve-Liebig