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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ergebnisvortrag Vermögensübersicht
von: Otto Meier ()
Datum: 26.01.2016

Hallo Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zum Ergebnisvortrag bei einem Verein mit Überschussrechnung:

Laut Anleitung der Datev zum SKR 49 sind die Ergebnisse der einzelnen Vereinsbereiche (nach Rücklagenbildung) gesondert vorzutragen. Ist es zulässig, eine Verrechnung der Ergebnisse der einzelnen Bereiche vorzunehmen?

Vorab danke für die Hilfe!

Re: Ergebnisvortrag Vermögensübersicht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.01.2016

Grundsätzlich ist ein Ergebnisvortrag nicht erforderlich. Die Vermögensbestände werden ja über die Bestandskonten vorgetragen. Bei der EÜR werden die Rücklagen nicht in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.