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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Eingliederung bei einem gem. Sportverein
von: mfresu ()
Datum: 29.01.2016

Hallo vereins knowhow Community,

ich bin in einen Sportverein als Kassenwart eingetreten und bin gerade dabei mich einzuarbeiten. Jetzt stellt sich bei mir aber die Frage, wie der Verein in den Ideelen, Zweck und gew. Betrieb eingeteilt werden muss und was genau hinter diesen Begriffen steckt. Ich bin schon im Internet am lesen.
Es geht um einen Sporttaucherverein der aber auch im Bereich von Schwimmausbildung für Kids tätig ist. Dies gegen Kursgebühr. Bei den Tauchern gibt es auch hin und wieder kostenpflichtige Tauchkurse für Nichtmitglieder und Mitglieder.

Ich würde jetzt die beiden Bereiche Schwimmen und Tauchen wo die Kursgebühren laufen als Zweckbetrieb deklarieren. Mitgliederbeiträge, Spenden Aufnahmegebühren sowie die Versicherung und Verbandsabgaben für den Verein in den Ideelen Bereich.

Kann mir jemand kurz erläutern, ob ich mit meiner Denkweise auf dem richtigen Weg bin.

Gruß

Michael

Re: Eingliederung bei einem gem. Sportverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.01.2016

Ja, das ist soweit völlig richtig.
Der Zweckbetrieb umfasst wirtschaftliche Einnahmen (hier z.B. die Kursgebühren), die für eine konkrete Leistung bezahlt werden.
Der ideelle Bereich umfasst Einnahmen nichtwirtschaftlicher Art (dazu gehören auch Mitgliedsbeiträge, weil und soweit sie für die Mitgliedschaft bezahlt werden und nicht für die jeweiligen Leistungen, die mit det Mitgliedschaft verbunden sind.)
Die Ausgaben müssen entsprechend zugeordnet und aufgeteilt werden.

Re: Eingliederung bei einem gem. Sportverein
von: mfresu ()
Datum: 01.02.2016

Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für Ihre Antwort die mir sehr weitergeholfen hat. Ich habe noch eine kurze Frage zum Inventar eines gem. Vereins.
Ich gehe davon aus, dass ein Anlagenkauf bei der EÜR Methode erstmal nicht als Ausgabe berücksichtigt werden muss und der Aufwand über die Abschreibung gebucht wird. Oder ist dies bei der EÜR Methode bei Vereinen anders?
Ist denn die Staffelung auch für einen Verein relevant: 0-150 Aufwand ; 150,01 - 410,00 GWG, 410,01 -> Anlage?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Re: Eingliederung bei einem gem. Sportverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.02.2016

Hier gelten die allgemeinen Regelungen.
Es gibt ja zwei Abschreibungsmethoden für geringwertige Anlagegüter.: die Poolmethode (150 bis 1000 Euro) und die alte GWG-Methode (bis 410 Euro). Sie können also bis zu einem Nettoanschaffungswert von 410 Euro das Sachanlagegut sofort absetzen.