Re: Eingliederung bei einem gem. Sportverein
von: mfresu ()
Datum: 01.02.2016
Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für Ihre Antwort die mir sehr weitergeholfen hat. Ich habe noch eine kurze Frage zum Inventar eines gem. Vereins.
Ich gehe davon aus, dass ein Anlagenkauf bei der EÜR Methode erstmal nicht als Ausgabe berücksichtigt werden muss und der Aufwand über die Abschreibung gebucht wird. Oder ist dies bei der EÜR Methode bei Vereinen anders?
Ist denn die Staffelung auch für einen Verein relevant: 0-150 Aufwand ; 150,01 - 410,00 GWG, 410,01 -> Anlage?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.