Rechnungsempfänger
von: ger1842 ()
Datum: 01.02.2016
Im Vereinsregister ist folgendes eingetragen
Name des Vereins
Sitz: Ort des Vereins (keine Straße)
vertretungsberichtigt sind 4 Vorstände jeweils Einzeln.
Frage: Kann die Eingangsrechnung an jede Adresse des Vorstandes gehen? Also Name des Vereins z.Hdn. von Vorsitzenden oder Kassenwart usw. ? Oder muss immer an den Vorsitzenden gehen um den Vorsteuerabzug (Rechnung > 150,00) nicht zu gefährten?