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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitglied hat Quittung verloren
von: Linus ()
Datum: 04.02.2016

Hallo,

eins unserer Mitglieder hat Blumen als Geschenk für einen Vortragsredner gekauft, den wir als gemeinnütziger Verein eingeladen und ihm ein Honorar auf Rechnung bezahlt hatten.

Nun ist die Quittung für die Blumen verloren gegangen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dem Mitglied seine Ausgaben vom Verein zurück zu erstatten, so dass es vom Finanzamt bei unserer Jahresabrechnung akzeptiert wird?

Eine Möglichkeit, wo quasi nur eine Unterschrift genügt, ist ja wohl die Fahrtkostenabrechnung mit eigenem PKW. Also im Prinzip könnte man da ja auch beliebig Vereinsgelder veruntreuen für Fahrten die gar nicht stattgefunden haben. Oder wie prüft das Finanzamt das nach?

Gibt es vielleicht etwas ähnliches, wo jemand einfach unterschreibt "ja, ich habe für xx € Blumen ohne Quittung gekauft"?

Oder muss ich so nachlässigen Mitgliedern eben sagen, dass das jetzt ihr Lehrgeld gewesen ist?


Danke und Grüße

Linus

Re: Mitglied hat Quittung verloren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.02.2016

Im Einzelfall kann man fehlende Fremdbelege (wie Sie es ja beschreiben) durch einen Eigenbeleg ersetzen.
Lediglich der Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich.

Natürlich kann man durch Reisekostenbelege fiktive Ausgaben generieren. Solange das in einem nachvollzierbaren Rahmen erfolgt, wird das Finanzamt da keine Einwände erheben können.
Und das ist keineswegs die einzige Methode zur Steuerhinterziehung.

Re: Mitglied hat Quittung verloren
von: Linus ()
Datum: 05.02.2016

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Im Netz habe ich zu Eigenbeleg gefunden:

Die Eigenbelege müssen sehr genau sein. Aus ihnen muss eindeutig hervorgehen, wie viel Geld gezahlt wurde, wofür die Zahlung erfolgte, wann gezahlt wurde und wer das Geld erhalten hat.
Durch Ihre Unterschrift versichern Sie die sachliche Richtigkeit Ihrer Angaben.

Heißt das, dass ich als Kassenwart das selbst aufsetzen und unterschreiben kann, oder brauche ich auch eine Unterschrift vom Empfänger des Geldes?

Re: Mitglied hat Quittung verloren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.02.2016

Wenn der Empfänger die Zahlung quittiert, wäre es schon ein Fremdbeleg. Hier kann aber das Problem entstehen, dass so keine zweckgebundene Mittelverwendung nachgewiesen werden kann oder der Betriebsausgabenabzug nicht möglich ist. "Auslagen" genügt eben nicht.
Außerdem kann das Problem entstehen, dass das steuerliche Folgen für den Zahlungsempfänger hat, weil er ja Einnahmen erzielt.
Insbesondere der Vorsteuerabzug entfällt.