Re: Förderung für JuLeiCa
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.02.2016
Wenn die GruppenleiterInnen die Qualifizierung für Ihre Einrichtung nutzen, gibt es da keine Bedenken.
Es handelt sich um um zweckgebundene Ausgaben und es liegt kein Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot vor. Zumal der Betrag ja recht gering ist.