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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerliche Auswirkung von Spenden beim Spender
von: Simon ()
Datum: 05.02.2016

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe gerade auf der Webseite einen Beitrag zum Thema Spenden und Umsatzsteuer gefunden und hatte mich gewundert wieso der "Spendenabzug beim Unternehmer die Steuerlast um genau den Betrag, der als Mehrerlös verbucht wurde, mindert".

Beispiel: Ein Unternehmer liefert an einen Verein Waren im Wert von 1.000 € netto + 190 € USt und verzichtet dann auf Begleichung der Rechnung. Der Unternehmer muss die 1.000 € als Betriebseinnahme versteuern, bekommt aber vom Verein eine Zuwendungsbestätigung i.H.v. 1.190 €. Somit hat der Unternehmer doch einen rechnerischen Gewinn von 1.000-1.190=-190€, d.h. die Bemessungsgrundlage für die Ertragssteuern sinkt und damit auch die Steuerlast?!

Oder mache ich einen Denkfehler?

MfG
Simon

Re: Steuerliche Auswirkung von Spenden beim Spender
von: Simon ()
Datum: 05.02.2016

... und schon hab ich meinen Denkfehler: Die USt gehört ja auch zur Bemessungsgrundlage für die KSt/GewSt. Also 1.190 Erlös - 1.190 Aufwand = 0.

Sorry für das vorschnelle Posting :-/
VG, Simon

Re: Steuerliche Auswirkung von Spenden beim Spender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.02.2016

Weil die Umsatzsteuer aber abgeführt werden muss, sieht das für den Spender per saldo noch schlechter aus.

Re: Steuerliche Auswirkung von Spenden beim Spender
von: Simon ()
Datum: 06.02.2016

Ja, das ist uns im Verein leider auch schon aufgefallen :(
Dann wäre es wahrscheinlich klüger, wenn der Unternehmer sich die Rechnung ganz normal bezahlen lässt und dann den Nettobetrag zurückspendet, oder? Damit erhöht sich dann für ihn zwar die Bemessungsgrundlage für die Ertragssteuern (um 190 Eur aus dem o.g. Bsp) aber das ist immernoch weniger als eine Zahlung in dieser Höhe.

VG, Simon

Re: Steuerliche Auswirkung von Spenden beim Spender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.02.2016

Das ändert leider am Ergebnis nichts, weil die steuerlichen Folgen die gleichen sind.