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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende Verzicht auf Erstattung Kassenbon
von: Rainer Lindner ()
Datum: 13.02.2016

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Freund unseres Vereins (kein Mitglied) hat Porzellan-Figuren in einem Geschäft gekauft, die er dem Verein als Geschenke ("Dankeschön") für eine Gruppe zur Verfügung gestellt hat, die einen Workshop für den Verein durchführte. Er möchte den Betrag nicht erstattet bekommen, sondern eine Spendenquittung.
Er hat aber nur einen Kassenbon des Geschäftes.

Handelt es sich hier um eine Geldspende (Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen), für die unser Verein eine Spendenquittung ausstellen kann?

Gruß

Rainer Lindner

Re: Spende Verzicht auf Erstattung Kassenbon
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.02.2016

Je nachdem. Wenn der Kassenbon alle erforderlichen Angaben enthält, kann der Verein das als Auslage ersetzen, bzw. den Verzicht auf den Ersatz als Geldspende behandeln.
Anderfalls wäre es eine Sachspende. Die Kopie des Kassenbons kommt als Wertermittlungsunterlage in die Buchhaltung.

Wichtig: Eine Spendenbescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn die Porzellanfiguren zweckgebunden verwendet werden. Als Aufmerksamkeit für Ehrenamtler wäre das mindestens bis zu einem Wert 40 Euro pro Person der Fall.

Re: Spende Verzicht auf Erstattung Kassenbon
von: Rainer Lindner ()
Datum: 16.02.2016

Hallo Herr Pfeffer,

danke für Ihre Antwort.

Was verstehen Sie unter den "erforderlichen Angaben" auf dem Kassenbon? Der Name des Geschäftes, dessen Steuernummer, der Ausweis der Umsatzsteuer - das ist alles vorhanden. Es ist ein "normaler" Kassenbon, ein Kundenname ist nicht aufgeführt. Der Bon wurde vom Spender bar bezahlt - darüber gibt es keinen gesonderten Nachweis.

Gruß

Rainer Lindner

Re: Spende Verzicht auf Erstattung Kassenbon
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.02.2016

Diese Angaben genügen, wenn der Betrag nicht höher als 150 Euro ist.