Verbuchung von Spenden
von: Beate ()
Datum: 14.02.2016
In unserer Buchhaltung haben wir ein Konto "Seminargebühren", welches ein Nullsummen-Konto für sich selbst finanzierende Freizeiten und Seminare in der Buchhaltung ist.
Kann ich auch ein Seminar darüber laufen lassen, das teilweise durch Zweckspenden finanziert wurde, wenn für die Spende eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird?
Oder muss jede Spende, die eine Bescheinigung erhält, zwingend als Spende gebucht worden sein?
Ich beziehe mich dabei auf folgende Aussage: "Jede Spende muss von Ihrem Schatzmeister auch gebucht werden. Fehlt die Buchung kann der Fiskus ansonsten die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Vereins verwerfen, was wiederum mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit für die betreffenden Jahre einhergehen kann."
Soweit ich das beurteilen kann, sollten wir, falls ich das richtig verstehe, vergangene Buchungen im Zweifel nochmal überprüfen. Vielen Dank für Ihre Antwort