Spende oder Geldzuwendung
von: MF ()
Datum: 19.02.2016
Hallo Herr Pfeffer,
ich habe eine Frage zu Spenden. Unser Vorstand bekommt eine Aufwandsentschädigung für die angefallenen ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgezahlt die später aber als Geldspende zurückerstattet wird.
Wir nutzen den SKR49 als Grundlage und ich weiß jetzt nicht genau, ob ich die Geldzuwendung als 3220 Erhaltene Spenden / Zuwendungen oder als 3221 Geldzuwendungen gegen Zuwendungsbescheinigung buchen muss.
Worin liegen den hier die Unterschiede? Können Sie mir hier eine kurze Erläuterung dazu geben?
Gruß
MF