Re: Sportkleidung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.07.2016
Wenn die Sportler diese Ausrüstung überwiegend für den Verein nutzen, gibt es da keine Bedenken.
In den Zweckbetrieb fällt das aber nur, wenn mit den entsprechenden Sportveranstaltungen wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden, sonst gehört das in den ideellen Bereich.