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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sportkleidung
von: Fibu ()
Datum: 01.07.2016

Guten Morgen Herr Pfeffer,
ist es eigentlich unproblematisch möglich, dass ein Sportverein seinen Tischtennisspielern die Schläger und die Sportschuhe bezahlt? Kann ich das einfach aus Sportkleidung und Ausstattung Sportgeräte im Zweckbetrieb buchen oder gibt es da was zu beachten?

Re: Sportkleidung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.07.2016

Wenn die Sportler diese Ausrüstung überwiegend für den Verein nutzen, gibt es da keine Bedenken.
In den Zweckbetrieb fällt das aber nur, wenn mit den entsprechenden Sportveranstaltungen wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden, sonst gehört das in den ideellen Bereich.

Re: Sportkleidung
von: Fibu ()
Datum: 01.07.2016

DAnke für die Information. Auf welchem KOnto könnte man das im iddellen Bereich verbuchen. Ich habe solche Konten nur im Zweckbetrieb gefunden.

Re: Sportkleidung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.07.2016

Der ideelle Bereich ist beim DATEV-Vereinskontenrahmen nicht spartenspezisch ausgelegt.
Die Sportkleidung gehört hier in den Bereich 2700 oder 2800. Ein spezielles Konto hat die DATEV hier nicht vorgesehen. Am besten legt man eines an.