Re: Steuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.07.2016
Die Steuerbescheinigung der Bank wird mit einem formlosen Antrag auf Rückerstattung beim Finanzamt eingereicht.
Für die Zukunft sollte die Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen, damit sie die Steuer gar nicht erst abzieht.