Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 06.07.2016
Da habe ich doch noch einen Paragraphen gefunden: § 4, Nr. 22 UStG: "die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen, die von ...Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken.. dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden" sind steuerbefreit. Also kann ich doch, wenn ich nachweise, dass unsere Kosten höher sind als das Honorar die Rechnung steuerfrei stellen, oder wie sehen Sie das?