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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Referentevertrag
von: Klaus ()
Datum: 06.07.2016

Guten Morgen,

ich bräuchte einmal (schnelle) Hilfe: Unser Vorstand hat als Referent einen Vortrag an der Hochschule gehalten. Im Vertrag festgehalten ist ein Netto Betrag von 350 €.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Muss ich in der Rechnung an die Hochschule MwSt. ausweisen?
Es steht noch drin, dass es sich bei der Leistung um eine Unterrichtsleistung i.S.v. § 4 Nr. 21litb, aa handelt.
Habe jetzt gegoogelt, dass selbständige Lehrer demnach umsatzsteuerbefreit sind. Was ist denn mit uns als Verein? Und in welchen Bereich fällt das Honorar? Zweckbetrieb?

Danke für Hilfe!
Klaus

Re: Referentenvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.07.2016

Eine Verein kann kein selbstständiger Lehrer sein.
Ob das Honorar in den Zweckbetrieb fällt, hängt von den Satzungszwecken ab.

Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 06.07.2016

Was mir gerade auffällt ist, dass mit dem Honorar gerade einmal die Kosten gedeckt sind. Ist insofern mehr eine Aufwandsentschädigung.

Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 06.07.2016

Was mir immer noch nicht klar ist - USt ja oder nein?

Re: Referentenvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.07.2016

Der Umsatz ist steuerbar. Eine Steuerbefreiung sehe ich hier nicht. Nur die Kleinunternehmerregelung wäre möglich.
Dass das Honorar nur kostendeckend war, spielt keine Rolle. Besteuert wird der Umsatz, nicht der Ertrag.

Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 06.07.2016

OK, dann bleibt nur noch zu klären ob Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Betrieb. Satzungszweck ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Vortrag war zum Thema: Grenzübergreifende Zusammenarbeit in Europa.? Passt das in den Zweckbetrieb?

Re: Referentenvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.07.2016

Da hätte ich keine Bedenken wegen der Zweckbetriebszuordnung.
Ich gehe aber davon aus, dass Satzungszweck nach den Katalogzwecken des § 52 AO die "Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens" ist.
Die "grenzüberschreitenden Zusammenarbeit." wäre noch kein gemeinnütziger Zweck.

Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 06.07.2016

Da habe ich doch noch einen Paragraphen gefunden: § 4, Nr. 22 UStG: "die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen, die von ...Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken.. dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden" sind steuerbefreit. Also kann ich doch, wenn ich nachweise, dass unsere Kosten höher sind als das Honorar die Rechnung steuerfrei stellen, oder wie sehen Sie das?

Re: Referentenvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.07.2016

Diese Befreiung setzt aber voraus, dass der Verein selbst die Weiterbildung durchführt und das die Einnahmen in Teilnahmegebühren bestehen.
Beides ist hier ja nicht der Fall.

Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 06.07.2016

Ach herrje, so hatte ich den Paragraphen nicht verstanden. Jetzt nach nochmaligem Lesen.... Dass unser Steuerrecht aber auch so kompliziert sein muss....

Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 08.07.2016

So, habe nun eine Rückmeldung zu meiner Rechnung bekommen:

Darf ich Sie bitten, uns die Rechnung noch einmal geändert zukommen zu lassen? Nach § 2 des Referentenvertrags handelt es sich um eine Unterrichtsleistung, d.h., der Betrag von 350 Euro ist steuerfrei.

Und nun?

Re: Referentenvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.07.2016

Unterrichtsleistungen sind keineswegs automatisch umsatzsteuerfrei. Deswegen ist dieser Hinweis falsch.
War denn die Umsatzsteuer teil der Vereinbarung?

Re: Referentenvertrag
von: Klaus ()
Datum: 08.07.2016

Es war ein Nettobetrag vereinbart.
Darunter steht der Zusatz: "Hiermit wird bestätigt, dass es sich bei der unter §1 genannten Leistung um eine Unterrichtsleistung i.S.v. §4 Nr. 21 lit. b aa UStG handelt?

Re: Referentenvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.07.2016

Ich sehe da jetzt nur die Lösung, dass der Referent und nicht der Verein die Rechnung stellt.