Auslagenersatz bei Vorträgen
von: Anna ()
Datum: 07.07.2016
Habe mit Interesse den Beitrag von Klaus "Referentenvertrag" verfolgt und habe eine Frage, die in eine ähnliche Richtung geht: Unser angestellter Vorstandsvorsitzender hält hin und wieder Vorträge im europäischen Ausland. Er erhält hierfür eine Auslagenerstattung. D.h. er bringt von der Organisation ein Reimbursement Formular mit, hängt seine Belege (Flug, Hotel, Taxi) in Kopie an und bekommt diese Auslagen dann Wochen später auf unser Konto erstattet. Wie muss ich das denn verbuchen? Und was habe ich bezgl. der USt zu berücksichtigen?
Kann mir jemand weiterhelfen?