Re: Umsatzsteuererklärung
von: Lukas ()
Datum: 07.07.2016
Vielen Dank!
wir haben fast nur steuerfreie Umsätze (Einnahmen durch Zuschüsse und Spenden) und fallen daher unter die Kleinunternehmerregelung.
Der Steuerberater stellt sich auf den Standpunkt, dass die Zuschüsse zwar unmittelbar für die Erzielung der gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, aber dennoch ein Leistungstausch stattfindet (da wir uns den Zuschussgebern ja verpflichten, bestimmte Tätigkeiten zu verrichten)
Würden Sie empfehlen, dass wir die Umsatzsteuererklärungen zunächst nicht mit abgeben und erst auf Anfrage bereitstellen?