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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitgliedsbeiträge Vorjahr
von: Fibu ()
Datum: 07.07.2016

Hallo Herr Pfeffer,
unser Verein macht eine EÜR. MIr ist bekannt, dass wiederkehrende Zahlungen die bis 10.01 geleistet oder bezogen werden ins Vorjahr gehören. Kann ich so auch die Mitgliedsbeiträge für 2015 die am 08.01.16 eingegangen sind abgrenzen und dem Vorjahr zubuchen.
Ist es richtig, dass ich im Vorjahr diese Beträge als sonstige Verbindlichkeit buche und dann im Folgejahr diese sonstigen Verbindlichkeiten wieder auflöse?

Re: Mitgliedsbeiträge Vorjahr
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.07.2016

Die Zehn-Tage-Regelung gibt es, weil keine (!) Verbindlickkeiten gebucht werden.
Bei der EÜR werden grundsätzlich keine Verbindlichkeiten gebucht. Also entweder nach der 10-Tagel-Regelung ins alte Jahr buchen oder danach ins neue Jahr, d.h. zum Zahlungszeitpunkt