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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bewirtung Heimmannschaft und Gastmannschaft
von: Fibu ()
Datum: 14.10.2016

Guten Morgen Herr Pfeffer,
bei unserer Tennisabteilung ist es üblich, dass bei Heimspielen die eigene Mannschaft und die Gastmannschaft auf Vereinskosten bewirtet wird. Bei Auswärtsspielen ist das dann umgekehrt. Da werden unsere Spieler bewirtet. Ist das in Ordnung und wie kann ich das verbuchen?

Re: Bewirtung Heimmannschaft und Gastmannschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.10.2016

Bei der eigenen Mannschaft wären das Annehmlichkeiten oder wenn es darüber hinaus geht steuerpflichtiger Lohn. Bei den Gastmannschaften können es auch Bewirtungskosten und Repräsentationsaufwendungen sein.

Re: Bewirtung Heimmannschaft und Gastmannschaft
von: Fibu ()
Datum: 14.10.2016

sind die Bewirtungskosten für die Gastmannschaften dann als Betriebsausgaben abziehbar?

Re: Bewirtung Heimmannschaft und Gastmannschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.10.2016

Ja, da das in den Zweckbetrieb fällt, ist der teilweise Abzug ohne Belang, also ganz.

Re: Bewirtung Heimmannschaft und Gastmannschaft
von: Michael Eggers ()
Datum: 29.01.2025

Hallo Herr Pfeiffer,
bei unserem Verein ist dieselbe Frage aufgetaucht. Deshalb würde mich interessieren, bis zu welchem Betrag eine solche Bewirtung als - zulässige - Annehmlichkeit gilt.

Re: Bewirtung Heimmannschaft und Gastmannschaft
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2025

Es gibt das keine spezielle Freigrenze, also würde ich die allgemeinen Annehmlichkeitengrenze unterlegen.