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DSGVO - liegt eine Verletzung vor?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 21.12.2024

Hallo Herr Pfeffer,
unser Vorstand hat alle eingegangenen Anträge, die der MV zur Beschlussfassung vorgelegt werden, eingescannt und zusammen mit der MV-Einladung und Tagesordnung an die Mitglieder per Mail rausgeschickt. Im Nachgang kam uns dann die Überlegung, dass auf einem Antrag neben dem vollen Namen auch (wie bei Briefen üblich) auch sämtliche Kontaktdaten in der Absenderzeile enthalten sind. Haben wir da jetzt gegen die DSGVO verstoßen?

Danke vielmals für Ihre Hilfe! Wenn es Sie nicht gäbe....

Re: DSGVO - liegt eine Verletzung vor?
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2024

Ich sehe hier zum einen den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO nicht erfüllt (automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen).
Zum anderen lässt sich die Sache ja leicht klären: Es kann die Zustimmung der betreffenden Mitglieder eingeholt werden.

Re: DSGVO - liegt eine Verletzung vor?
von: CK ()
Datum: 21.12.2024

Ich sehe den sachlichen Anwendungsbereich schon als eröffnet an, da dieser auch bei der nicht-automatisierten Verarbeitung sehr weitgehend ausgelegt wird.
Abhängig von den konkreten Umständen könnte aber ein berechtigtes Interesse vorliegen, beispielsweise dahingehend, dass die Mitglieder mit dem Antragsteller in Kontakt treten können.