DSGVO - liegt eine Verletzung vor?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 21.12.2024
Hallo Herr Pfeffer,
unser Vorstand hat alle eingegangenen Anträge, die der MV zur Beschlussfassung vorgelegt werden, eingescannt und zusammen mit der MV-Einladung und Tagesordnung an die Mitglieder per Mail rausgeschickt. Im Nachgang kam uns dann die Überlegung, dass auf einem Antrag neben dem vollen Namen auch (wie bei Briefen üblich) auch sämtliche Kontaktdaten in der Absenderzeile enthalten sind. Haben wir da jetzt gegen die DSGVO verstoßen?
Danke vielmals für Ihre Hilfe! Wenn es Sie nicht gäbe....