Re: Eigenanteil Trainingsanzug
von: pfeffer ()
Datum: 09.09.2025
Wenn der Verein die Anzüge bezahlt und die Mitglieder einen Beitrag dazu an den Verein zahlen, kann das als Spende behandelt werden. Jedenfalls liegt kein (umsatzsteuerbarer) Leistungstausch vor, wenn die Mitglieder die Anzüge nicht privat nutzen.