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Eigenanteil Trainingsanzug
von: Christine ()
Datum: 09.09.2025

Liebes Forum,

wir sind ein gemeinnütziger Verein.
Unsere Aktiven Herren kaufen sich Trainingsanzüge.
Der Verein wird die gesamte Rechnung an den Aussatter bezahlen (für diesen Betrag dürfen wird die Vorsteuer abziehen). Die Herren haben sich entschlossen einen Teil der Trainingsanzüge selbst zu zahlen.
Wie gehe ich mit dieser Einnahme um? Muss ich hier bei der Buchung die Steuer berücksichtigen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Danke
Christine

Re: Eigenanteil Trainingsanzug
von: pfeffer ()
Datum: 09.09.2025

Wenn der Verein die Anzüge bezahlt und die Mitglieder einen Beitrag dazu an den Verein zahlen, kann das als Spende behandelt werden. Jedenfalls liegt kein (umsatzsteuerbarer) Leistungstausch vor, wenn die Mitglieder die Anzüge nicht privat nutzen.

Re: Eigenanteil Trainingsanzug
von: Christine ()
Datum: 10.09.2025

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.