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Satzungsänderung
von: Christine ()
Datum: 09.09.2025

Liebes Forum,

gestern hatte ich Kontakt mit dem Amtsgericht bzgl. einer Satzungsänderung (gemeinnütziger Verein).

Hier wurde mir vorgeschlagen, dass ich in die Satzung den Satz "Satzungsänderungen die von dem Amtsgericht beanstandet wurden, können mit einem Vorstandsbeschluss und nicht durch die Mitgliederversammlung geändert werden".
Leider konnte das Amtsgericht mir kein Muster zukommen lassen.

Gibt es einen Verein der diesen Satz bereits in der Satzung hat?

Danke und liebe Grüße
Christine

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 09.09.2025

Ich würde hier auch Änderungen, die das Finanzamt verlangt miteinbeziehen. Die Klausel könnte lauten:
"Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden verlangt werden, kann der Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden."

Re: Satzungsänderung
von: Christine ()
Datum: 10.09.2025

Danke für den Vorschlag.
Ich werde ihn mit aufnehmen und vom Amtsgericht prüfen lassen.