Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 09.09.2025
Ich würde hier auch Änderungen, die das Finanzamt verlangt miteinbeziehen. Die Klausel könnte lauten:
"Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden verlangt werden, kann der Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden."