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Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: Kathi ()
Datum: 21.10.2025

Hallo Herr Pfeffer,
gerne würden wir in unserem gemeinnützigen Verein Mitgliedervorteile schaffen um eine Mitgliedschaft attraktiver zu machen, allerdings wissen wir nicht, ob das gegen unsere Satzung geht. Ich kopiere Ihnen hier mal die Paragraphen zur Gemeinnützigkeit aus unserer Satzung rein:

§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT
3.1. Der Verein verfolgt mit seinen Einrichtungen und Gliederungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
3.2. Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3,4.Die Mitglieder des Vereins haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Verein.
3.5. Der Verein darf keine Person durch Ausgeben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Die Frage ist, ob wir zum Beispiel kostenpflichtige Angebote (Beratungen, Teilnahme an unseren Veranstaltungen) für unsere Mitglieder kostengünstiger oder sogar kostenfrei anbieten können?

Viele Grüße
Kathi

Re: Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 21.10.2025

Grundsätzlich sind solche Vorteile für Mitglieder nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit. Das gilt vor allem dann, wenn sie dem Zweckbetrieb zugeordnet werden. Hier kommt es aber sehr auf den Einzelfall an.
Um welche Art von Leistungen geht es denn?

Re: Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: Kathi ()
Datum: 23.10.2025

pfeffer schrieb:
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> Grundsätzlich sind solche Vorteile für Mitglieder
> nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit. Das gilt
> vor allem dann, wenn sie dem Zweckbetrieb
> zugeordnet werden. Hier kommt es aber sehr auf den
> Einzelfall an.
> Um welche Art von Leistungen geht es denn?


Hallo Herr Pfeffer,
Zweckbetrieb heißt wahrscheinlich "Erfüllung des Satzungszwecks", oder? Dort steht "der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch [...], Beratungen, Coachings, Workshops, [...]." - Daraus leite ich ab, dass wenn der Satzungszweck so in der Satzung beschrieben worden ist, ein reduzierter Preis bzw. eine kostenfreie Teilnahme an Beratungen, Coachings und Workshops satzungskonform ist. Stimmt diese Ableitung meinerseits?
Viele Grüße und herzlichen Dank!

Re: Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 23.10.2025

Ja, das ist allein schon deswegen möglich, weil es "branchenüblich". Wenn die Vorteile sich auf Leistungen im Rahmen der Satzungszwecke beziehen, kann es da keine Bedenken geben.

Re: Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: Kathi ()
Datum: 23.10.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, das ist allein schon deswegen möglich, weil es
> "branchenüblich". Wenn die Vorteile sich auf
> Leistungen im Rahmen der Satzungszwecke beziehen,
> kann es da keine Bedenken geben.

Super! Vielen Dank für ihre Hilfe!

Re: Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: karu ()
Datum: 19.11.2025

Mich beschäftigt eine ähnliche Frage zum Thema
Mir ist die Abgrenzung noch nicht ganz klar.
Ab wann ein Mitgliedsbeitrag von einem echten zu einem unechten wird - er also umsatzsteuerpflichtig ist und ab wann ich die Gemeinnützigkeit gefährde.

In der Satzung steht, dass kein Mitglied in der Eigenschaft als Mitglied Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines erhalten darf.
Satzungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur.

Der Verein bietet selbst Kulturveranstaltungen an. Dürfen die Mitglieder hierfür einen Rabatt erhalten und gibt es eine Höchstgrenze?
Ab und an finden auch Workshops statt, wie ein Tanzworkshop-Wochenende.
Darf dieser nur für Mitglieder zugänglich und kostenlos sein? bzw. Dürfte er für alle offen sein mit Mitglieder dürfen kostenlos dazu kommen.
Und darf ich meinen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern kostenlose Fortbildungen anbieten, die sie in ihrer ehrenamtlichen Arbeit, oder der Arbeit als Übungsleiter oder als Honorarkraft für den Verein professionalisieren (wie eine Fortbildung zum Thema Wie leite ich eine Gruppe an?)

Re: Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 19.11.2025

Der Verein bietet selbst Kulturveranstaltungen an. Dürfen die Mitglieder hierfür einen Rabatt erhalten und gibt es eine Höchstgrenze?

# Ich halte das für zulässig, wenn der Rabatt nach Art und Höhe in einem branchenüblichen Rahmen bleibt. Für Miglieder könnte man dann eine Art "Treurabatt" gewähren, wie er auch ja auch im gewerblichen Bereich üblich ist.

Kostenlose Angebote sind kein Problem. Gelten sie nur für Mitglieder, gilt das oben Gesagte, bzw. es muss jede/r Mitglied werden können.