Re: Mitgliedervorteile schaffen vs. Satzung
von: Kathi ()
Datum: 23.10.2025
pfeffer schrieb:
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> Grundsätzlich sind solche Vorteile für Mitglieder
> nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit. Das gilt
> vor allem dann, wenn sie dem Zweckbetrieb
> zugeordnet werden. Hier kommt es aber sehr auf den
> Einzelfall an.
> Um welche Art von Leistungen geht es denn?
Hallo Herr Pfeffer,
Zweckbetrieb heißt wahrscheinlich "Erfüllung des Satzungszwecks", oder? Dort steht "der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch [...], Beratungen, Coachings, Workshops, [...]." - Daraus leite ich ab, dass wenn der Satzungszweck so in der Satzung beschrieben worden ist, ein reduzierter Preis bzw. eine kostenfreie Teilnahme an Beratungen, Coachings und Workshops satzungskonform ist. Stimmt diese Ableitung meinerseits?
Viele Grüße und herzlichen Dank!