Re: Bedeutung: "..... ohne anerkennung einer rechtspflicht"
von: ugoetze ()
Datum: 25.10.2012
Diese Klausel bedeutet, dass es sich um eine Ermessensentscheidung in einem konkreten Einzelfall handelt. Diese Entscheidung kann nicht verallgemeinert werden, man hat keinen Rechtsanspruch, dass in einem anderen Fall, der möglicherweise gleich - zumindest aber ähnlich - gelagert ist, genau so entschieden wird.